Achtung Drittvariable: Verkehrsstatistik

Ich beschäftige mich nun seit Längerem mit Unfallstatistiken. Insbesondere Radverkehrsunfälle interessieren mich als Radfahrer sehr. Auf die sehr unscharfe Unterscheidung in Leichtverletzte und Schwerverletzte bin ich ja schonmal eingegangen. Hier nochmal die Definition der Unfallkategorien mit Personenschaden laut Wikipedia:

  • UK 1: Unfall mit Getöteten. Als Getöteter gilt ein Verunglückter, der innerhalb von 30 Tagen nach einem Verkehrsunfall an den Unfallfolgen verstirbt.
  • UK 2: Unfall mit Schwerverletzten. Als Schwerverletzter gilt ein Verunglückter, bei dem durch die Unfalleinwirkung ein Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erforderlich war und der 30 Tage nach dem Unfall noch am Leben war.
  • UK 3: Unfall mit Leichtverletzten. Als Leichtverletzter gilt ein Verunglückter, bei dem durch die Unfalleinwirkung ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt von unter 24 Stunden erforderlich war.

Ein Unfall wird statistisch also nicht an der gesundheitlichen Schädigung gemessen, sondern an der Verweildauer im Krankenhaus: bis zu 1 Tag gilt als leichtverletzt, darüber als schwerverletzt. Auf den ersten Blick wirkt es, als wäre dies eine saubere Unterscheidung. Aber nur auf den ersten.

Wenn man sich die durchschnittliche Verweildauer in Krankenhäusern ansieht, stellt man fest, dass diese binnen 12 Jahren von 9,7 Tagen (2000) auf 7,6 Tage (2012) gesunken ist. Das ist eine Reduktion der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von ca. 25%. Geht man davon aus, dass die Verweildauer gleichmäßig verteilt kürzer geworden ist, mithin also alleine aufgrund der Verkürzung der Liegedauer 25% der Unfälle von UK 2 in UK 3 verwandelt werden, verändert es das Bild der Unfallstatistik sehr stark.

Und noch ein Haken steckt in den Definitionen: In der Kategorie UK 1 werden nur Verkehrsopfer gezählt, die binnen 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen versterben. Was ist mit den Opfern, die ab Tag 31 sterben? Sind die dann für die Statistik kein Verkehrsopfer mehr?

Ich habe mit zwei Ärzten unabhängig voneinander über diese Themen gesprochen, einer Neurochirurgin und einem Anästhesisten. Erstere hat regelmäßig schädelverletzte Verkehrsopfer auf dem OP-Tisch, zweitgenannter Verletzungen unterschiedlichster Art. Wenn man vernachlässigt, dass jede Unfallfolge im Einzelfall zu betrachten ist, so ist doch eines nach den Gesprächen völlig klar: seit der Umstellung der Erstattungen durch die Krankenkassen arbeiten die Krankenhäuser anders, nämlich betriebswirtschaftlicher. Während auf der einen Seite Liegezeiten verkürzt werden, um Kapazitäten zu sparen und Patienten „über das Wochenende“ nach Hause geschickt werden, um am darauffolgenden Montag aus dem Patienten eine Neuaufnahme zu machen, gibt es auf der anderen Seite Erstattungen für besonders lange und spezielle Krankenhausaufenthalte. Lang und speziell sind zum Beispiel schwere Schädel-Hirn-Verletzungen, wie sie nach bestimmten Verkehrsunfällen auftreten. Auf der einen Seite sind solche Verletzungen nämlich oftmals nicht heilbar und der Patient komatös oder gar hirntod; auf der anderen Seite kann man solche Patienten durch künstliche Beatmung und Ernährung auch noch sehr lange am Leben halten. Definitiv jedenfalls länger als 30 Tage.

Ein bei einem Unfall gebrochenes Radfahrerbein wäre früher vielleicht aufgrund einer längeren Liegezeit als schwere Verletzung gewertet worden. Heutzutage darf der Patient evtl. nach dem Reponieren und Fixieren noch binnen 24 Stunden das Krankenhaus wieder verlassen und gilt statistisch als leichtverletzt, auch wenn er danach noch mehrmals das Krankenhaus besuchen muss. Wikipedia schreibt: „Während die auf Verweildauern bezogene Abrechnung aus ökonomischer Sicht Anreiz für eine Verlängerung der Behandlung war, ist die Abrechnung nach DRG-Fallpauschalen Anreiz für eine eher zu frühe Entlassung (Blutige Entlassung). Patienten verweilen zwar kürzer pro Fall im Krankenhaus, aber dafür mit mehr aufeinander folgenden Aufenthalten im Krankenhaus (Drehtür-Effekt). “

Ein Radfahrer, dessen Kopf der bei einem Abbiegeunfall mit einem Auto mit etwa 500G auf den Asphalt schlägt, wäre früher vermutlich nach einer gewissen Zeit an den Unfallfolgen verstorben und statistisch entsprechend erfasst worden. Heute könnte und würde man ihn so lange am Leben erhalten, bis man alle Hoffnungen aufgegeben hat. Und da oftmals länger als 30 Tage Hoffnung besteht, bleibt der Mensch zwar am Ende tod, statistisch jedoch ist er nicht bei einem Verkehrsunfall gestorben.

Dass dies so ist, sagt auch Wikipedia ganz klar: „Die Erhöhung der Beatmungsstunden pro Fall von 2002 bis 2004 von 1,6 auf 3,2 Millionen wird mit dem DRG System in Verbindung gebracht, da die Kassen für die Beatmungsstunden, als aufwändige Prozedur, mehr bezahlen.“ – Binnen zwei Jahren haben sich die Beatmungsstunden verdoppelt. Das bedeutet für mich auch, dass die Wahrscheinlichkeit, aus statistischen Gründen und aufgrund der 30-Tage-Definition in der Unfallkategorie UK-1 nicht mehr als getötetes Verkehrsopfer zu gelten, gestiegen sein müsste.

Betrachtet man diesen Einfluss auf die Unfallstatistik, zweifle ich ernsthaft daran, dass wir stolz auf angebliche Effekte von verkehrspolitischen Maßnahmen sein dürfen. In Wirklichkeit müssten wir vermutlich zugeben, dass wir keine Ahnung haben, welche Effekte entstehen, weil die statistische Erhebung ungenügend ist und zudem von Drittvariablen – zumindest durch den Einfluss der DRG-Einführung in Deutschland auf die Verweildauer von Patienten – massiv verfälscht wird.

2 Gedanken zu „Achtung Drittvariable: Verkehrsstatistik“

  1. Ja, das ist so ähnlich wie mit den Heilungschancen bei Krebs. 3 Tage über der Zeit – und flugs: schon wieder ein Patient geheilt.

    Allerdings finde ich die Schönung der Unfallfolgen bedenklicher. Als Kommunikationswissenschaftler (in spe) sollte Dir da nicht was zu einfallen?

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