Beim Anblick dieses Schildes musste ich schon etwas schmunzeln. Welch ungewöhnlicher Hinweis! Genaugenommen ist es ja nicht mal ein Verbot, sondern nur eine Meinungskunde.
Erfreulich ist , dass der Schreiberling sich hier zwar des unfeinen Wortes „scheißen“ bediente, gleichzeitig aber eine tadellose Orthographie und Grammatik zeigt. Da kann sich so mancher offizielle Beschrifter ein Beispiel nehmen.