
Beim Anblick dieses Schildes musste ich schon etwas schmunzeln. Welch ungewöhnlicher Hinweis! Genaugenommen ist es ja nicht mal ein Verbot, sondern nur eine Meinungskunde.
Erfreulich ist , dass der Schreiberling sich hier zwar des unfeinen Wortes „scheißen“ bediente, gleichzeitig aber eine tadellose Orthographie und Grammatik zeigt. Da kann sich so mancher offizielle Beschrifter ein Beispiel nehmen.

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