Autor: joergalbrecht

  • Ich liebe GEZ-Gebühren, weil…

    Ich möchte hier nicht über die Höhe und die Zielgruppe von GEZ-Beiträgen oder -Gebühren sprechen, sondern schlichtweg darüber, wie dankbar ich, dass wir in Deutschland diese Finanzierungsquelle für öffentlich-rechtliche Medien haben.

    Auch wenn ich mehr und anders Medien konsumiere, hier meine drei Beispiele für hervorragende Medienarbeit, die ohne GEZ-Beiträgen nicht möglich wären:

    1. WDR 5
    2. Neo Magazin Royal
    3. Herr Strunk, Herr Schulz und das Jahr 2016

    Letzteres hier als Video – viel Spaß:

  • Modal Split, Alter & Geschlecht

    Montagabend sprach ich mit einigen verkehrsaffinen Menschen unter anderem über die Modal Split-Erhebung. Wir waren uns im Gespräch recht schnell einig, dass der gefühlte Modal Split sowohl alters- und geschlechtsabhängig unterschiedlich ausfällt. Niemand von uns hatte aber über das Gefühl hinaus eine belastbare Information, also machte ich mich kurz auf die Suche.

    (mehr …)

  • Lastenfahrrad Riese & Müller Packster

    Die Darmstädter Edelradmanufaktur Riese & Müller hat nach dem Lastenrad-Modell „Load“ nun ein neues Radmodell vorgestellt: das „Packster“. Jan hat es im Bakfietsblog bereits vorgestellt. Ich möchte hier kurz die Hard Facts zusammentragen.

    Dieses neue Lastenrad gibt es

    1. in zwei Längen (60 cm oder 80 cm-Ladefläche; das Packster besteht grundsätzlich aus zwei verschraubten Rahmenteilen, wobei das 80er-Modell ein entsprechend verlängertes Vorderteil nutzt)
    2. in zwei Farben (light grey oder urban grey metallic)
    3. mit zwei Schaltungsvarienten (Nuvinci N380 oder 10-Gang Shimano XT)
    4. mit zwei Akkuvarianten (1 Akku mit 500Wh oder „Double-Battery“-System mit 1000 Watt; der 2. Akku wird mittig unter die Ladefläche montiert)
    5. mit zwei Endgeschwindigkeiten (25km/h oder 45km/h „HS“)
    6. mit zwei Displaytypen (Bosch Intuvia oder Bosch Nyon)

    Alle Riese & Müller Packster haben folgende Standardausstattung:

    • Motor: Bosch Performance Line CX
    • Federgabel: Spinner Grind
    • Hydraulische Scheibenbremsen: Tektro Dorado
    • Naben/Laufräder: Shimano Deore Disc/Alex MD30, Alex MD40
    • Bereifung: Schwalbe Big Ben Plus, 50-406, Reflex, Schwalbe Super Moto X 62-584 (vorne 20″, hinten 27,5″)
    • Beleuchtung: vorne B&M Lumotec IQ Avy LED (30 Lux), hinten: B&M Secula plus
    • Schloss: Abus Shield (Schlüssel passt auch auf die Akkus)
    • Gefederte Sattelstütze: JD/Riese & Müller, Alu, 34,9 x 430mm
    • Sattel: Selle Royal Shadow
    • Griffe: Hermans Grips
    • Klingel: Humpert Mini Bell, Stahl, schwarz

    Optionales Zubehör:

    Gewicht: ab 34,7 kg
    Preis: ab 3.999 € inkl. 19% MwSt.


    Fixierpunkte auf Ladefläche:

    Zum Befestigen von Platten, Kisten oder sonstigem hat das Riese & Müller Packster Löcher in den Rohren der Ladefläche zur Aufnahme von Schrauben:

    • 2 Löcher links und rechts der Lenksäule (geringerer Lochabstand als die anderen)
    • 2×2 Löcher auf den Querstreben der Basis
    • 2 Metallwinkel im Knick zwischen Basis und aufwärts geneigtem Frontteil
    • 2 Löcher in der dicken Querstrebe im Frontteil

    Anders als z.B. beim Larry vs. Harry Bullitt sind hier die Rohre sowohl eckig, als auch in gleicher Höhe verbaut. Einen Höhenunterschied zwischen äußeren Rahmenrohren und Querstreben gibt es also nicht.

    Alle Angaben ohne Gewähr.

  • Leitz Icon: Von wegen Google Cloud Print

    Ich suchte einen neuen Etikettendrucker. Mehr noch: WLAN sollte er können und zudem über Google Cloud Print ansprechbar sein. Die Summe der Kriterien ließ eigentlich nur den neuen „Icon“ von Leitz zu. Die anderen hatten maximal WLAN, von Google Cloud Print wollten sie nichts wissen.

    Nachdem der hübsche Icon auf dem Schreibtisch stand und angeschlossen war, versuchte ich der Anleitung zu folgen, um Cloud Print zu konfigurieren. Die Anleitung hierzu ist erfreulich ausführlich:

    Verwenden von Google Cloud Print
    Sie können Google Cloud Print verwenden, um mit dem Leitz Icon Drucker aus dem Web oder von Ihrem Apple- bzw.
    Android-Mobilgerät zu drucken. Wenn Sie noch kein Google-Konto haben, müssen Sie ein Konto erstellen, bevor Sie Ihren
    Drucker mit Google Cloud Print einstellen können.

    Google-Konto habe ich, andere Cloud-Printer auch schon konfiguriert. Nur der Leitz lässt sich nicht einbinden. Das im Handbuch angesprochene Menü existiert in der Druckersoftware überhaupt nicht. Meine Anfrage an den Leitz-Support ergab dann folgendes:

    […] Derzeit ist noch kein Print über Google Cloud möglich, diese Funktion ist nicht ver­füg­bar. […]

    Äääääääähhhhhhm. Ein Feature wird beworben, im Handbuch erwähnt und ist dann überhaupt nicht verfügbar? Was ist denn das? Falls es jemand trotzdem hinbekommen hat: ich freue mich auf Eure Hilfe in den Kommentaren.


    Update 11.08.2016

    Ich erhalte eine neuerliche E-Mail vom Leitz Support (per Zendesk).

    […] Bei der Produkteinführung des ICON Drucker war Google Cloud Print vorgesehen. Daher wurde in den ersten Unterlagen dieser Hinweis dargestellt, zwischenzeitlich jedoch wieder entfernt. Leider können Sie Google Cloud Print derzeit noch nicht über den ICON nutzen. Unsere Produktentwickler arbeiten bereits an der Lösung. Sobald uns ein genauer Termin bekannt ist, informieren wir Sie umgehend. Die aufgrund der Fehlinformation entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir vielmals zu entschuldigen. […]

  • Neues zur nctech iris360

    Ich habe in einem Google-Forum für zertifizierte Fotografen einen Beitrag geschrieben, in dem es unter anderem um vollautomatische 360°-Cameras geht. Bereits vor einiger Zeit habe ich die iris 360 beschrieben und fand sie trotz der 4 verbauten Optiken in der Theorie wenig überzeugend, was sich dann auch für mich in der Praxis bestätigte. Nach meinem Beitrag im Forum bekam ich zur iris 360 unter anderem folgendes Feedback:

    Ich hab’ mir in meiner Begeisterung diese Kamera besorgt und war – gelinde gesagt – erschüttert! Die Ergebnisse sind von wirklich alberner Qualität! Ich habe ewig versucht was Vernünftiges damit auf die Füße zu bekommen, bin aber immer gescheitert.

    …und…

    Die iris360 ist weder gut, noch besser. Die hat nur eine einzige Daseinsberechtigung: Menschen die eine Kamera kaum gerade halten können, dürfen damit Bilder machen, die dem Anspruch von Google genügen.

    Google verringert zum 1. Juli 2016 nochmals die Qualitätsanforderungen auf mindestens 13 Megapixel und gibt mit diesem Schritt drei weitere automatische Cameras zur Verwendung frei, welche alle nur über zwei Linsen verfügen:

    • Ricoh Theta S
    • LG 360
    • Samsung Gear 360

    Dir iris360 und die drei neuen Cameras lassen sich per WLAN an ein Smartphone oder Tablet koppeln und interagieren dann direkt mit der Google Maps App.

    Ich bin gespannt, wie sich die drei neuen Kandidaten qualitativ in der Praxis schlagen werden!

  • Google Street View Trusted auf Norderney: Brauchtum in 360°

    Während meines letzten Aufenthalts auf Norderney habe ich dem Heimatverein Norderney e.V. einen virtuellen 360°-Rundgang per Google Street View | Trusted geschenkt. Der „Norderney Kurier“ hat dies in einem schönen Presseartikel aufbereitet.

    Während die normalen Innenaufnahmen „klassische Panoramafotografie“ sind, habe ich das Luftbild mit einer ausgeliehenen Panono-Camera aufgenommen. Einen Testbericht der Panono werde ich demnächst bei der Outdoorseite veröffentlichen.

    Brauchtum im Kugelpanorama – Besonderes Foto-Shooting beim Heimatverein

  • Vorsicht vor Betrugsversuchen bei Amazon Marketplace

    Auf Betrugsversuche bei ebay Kleinanzeigen habe ich in einem anderen Beitrag hingewiesen. Immer wieder stolpere ich bei Amazon in letzter Zeit über unglaubwürdig niederige Preise für Produkte bei Marketplace-Angeboten, also Angeboten, die nicht von Amazon direkt, sondern von Drittanbietern über Amazon angeboten werden.

    Hier ein Screenshot am Beispiel eines Quadrocopters, eines Yuneec Q500:

    yuneec

    Der günstige Preis für ein (wie) neues Produkt ist natürlich verlockend. Auffällig und diesen Angeboten gemein ist eines: man kann sie nicht über Amazon kaufen oder wenn doch, wird der Kauf kurze Zeit später storniert. Warum? Weil ein tatsächlicher Kauf auch finanziell über Amazon abgewickelt werden würde und das wäre für einen Betrug natürlich ungünstig.

    Daher soll man dem Verkäufer auch eine E-Mail schreiben. Seine Mail-Adresse gibt er im Verkäufernamen mit an. Hier stehen nahezu beliebige Namen, die allesamt erfunden sein dürften. Mal Frank Hetzner, mal Simon Haug, mal ganz ein anderer. Ich habe nun unter einem erfundenen Namen dort hingemailt und mein Kaufinteresse vorgegaukelt. So funktioniert die Masche:

    1. Man schreibt an die angegebene Adresse, dass man am Kauf interessiert ist.
    2. Man erhält die Bitte um vollständigen Namen und Lieferadresse, damit die Bestellung angeblich über Amazon abgewickelt werden kann.
    3. Nachdem man Name und Lieferadresse übermittelt hat, erhält man eine fingierte Bestellbestätigung im Amazon-Design. In meinem Test kam diese E-Mail vom Absender „bestellbestaetgung@amazonwswaypayments.com“. In dieser E-Mail wird man aufgefordert, innerhalb eines Tages den Kaufpreis zu überweisen. Und zwar natürlich nicht an Amazon, sondern an eine Kontoverbindung im Ausland. Bei mir war die Raiffeisen Bank S.A. (BIC: RZBRROBU) in Bukarest (Rumänien) als Empfängerbank eingetragen. Der Name des Zahlungsempfängers stimmt nun übrigens nicht mehr mit dem Verkäufernamen und der E-Mail-Adresse überein. Ergänzend ist noch folgender Hinweis enthalten: „Dies ist eine private Transaktion zwischen Ihnen, Amazon und dem Verkäufer. Alle Details dieser Transaktion müssen vertraulich bleiben. Die Zahlung muss innerhalb der folgenden 2 Werktage durchgeführt werden und sie ist vollständig rückvergütbar, wenn der Käufer die Transaktion ablehnt.“
    4. Die Zahlung sollte man in diesem Fall natürlich nicht leisten!
    5. In meinem Test hakte der angebliche Verkäufer dann noch mehrmals nach: „Haben sie alles Amazon Zahlung und Lieferung Informationen erhalten ?“, „Bitte senden Sie mir Zahlungsnachweis .“, „Bitte Nachweis über die Zahlung senden.“

    Ich orakle mal, dass man weder Produkt, noch Geld zurück erhält, wenn man die Überweisung einmal getätigt hat.

    Fazit
    Will man über Amazon ein Produkt kaufen, so sollte man dies auch über Amazon abwickeln. Also dort kaufen und bezahlen. Niemals sollte man sich auf separate Abwicklungen einlassen. Das Geld ist sonst vermutlich einfach futsch. Nicht grundsätzlich schlimm, aber etwas höhere Vorsicht ist geboten bei „Neuer Verkäufer“-Anbietern ohne oder mit sehr wenigen Bewertungen.

  • Presseecho: Das reale und ungeschönte Ortsbild

    Der Ostfriesische Kurier brachte Anfang März den Artikel „Das reale und ungeschönte Ortsbild“ über meine Panoramafotos von Norderney. Diese 360°-Fotos von Norderneyer Sehenswürdigkeiten haben überraschenderweise mehr Zugriffe, als die Nordseeinsel Besucher hat. Sphärische Panoramen per Google-Photosphere kommen also beim Publikum ganz offensichtlich gut an.

    ostfriesischer-kurier-google-street-view-trusted

  • Presseecho in den Aachener Nachrichten: Radler wollen mehr Knöllchen für Falschparker

    Ich hatte privaten und geschäftlichen Austausch mit dem Ordnungsamt der Stadt Aachen. Die Aachener Nachrichten haben unter Anderem diesen Austausch nun zu einem Artikel verarbeitet:

    http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/radler-wollen-mehr-knoellchen-fuer-falschparker-1.1248020