Autor: joergalbrecht

  • Lissi und der milde Kaiser

    Michael Bully Herbig wird derzeit durch die deutsche Fernsehlandschaft gereicht, um seinen Film „Lissi und der wilde Kaiser“ zu promoten. Gerne wird der Film dabei als Meisterwerk und international konkurrenzfähig dargestellt.

    Heute war ich mit einer nicht allzu hohen Vorerwartung mit David im renovierten Eden Palast, um uns selber ein Bild vom Film zu machen.

    Fazit: enttäuschend. Maue Story, absehbarer Humor, teilweise Comic-Slapstick, dafür aber für eine deutsche Produktion eine erstaunlich gute Animationsleistung. Jedoch letztendlich mit Disney und Pixar noch nicht in einer Liga. Kurzum: warten, bis es den Film auf DVD in der Videothek gibt. Man muss ihn sicht keinesfalls im Kino ansehen.

    Update: Ich habe vergessen, eine Figur zu erwähnen, die wirklich komisch ist: Ignaz. Da Ignaz aber leider keine der Hauptfiguren ist, bekommt man ihn nur selten zu Gesicht bzw. was im Falle von Iganz entscheidender wäre: zu Gehör. Denn Iganz besticht dadurch, dass er absolut unverständlich vor sich hinbrabbelt, dabei aber überzeugend bayerisch wirkt.

  • Rauchen und sprechen

    Seit einigen Wochen ist das Rauchen in Zügen der Bahn in Deutschland grundsätzlich verboten. Somit werden auch Raucherabteile obsolet und daher derzeit gereinigt und neu beschriftet.

    Mein Vorschlag: Anstatt die Abteile zu vereinheitlichen, könnte man doch die Unterscheidung nicht mehr zwischen Raucher und Nichtraucher machen, sondern zwischen Sprecher und Nichtsprecher.

    Ich würde – da ich in letzter Zeit die Bahn als prima Ort zum konzentrierten Schreiben entdeckt habe – sicherlich immer das Nichtsprecher-Abteil wählen und mir damit Gespräche ersparen, wie sie im Moment hinter mir erzeugt werden. Da ist von „scheißpolnischer Musik“ und „ich tanz nur mit Dir, wenn Du nicht wieder so besoffen bist“ die Rede. Und das in einer Lautstärke, dass ich mir Ohrenlider wünsche, die ich zusammenkneifen könnte.

    Einmal Nichtsprecher-Abteil bitte!

  • Tröpfchens Weltreise

    Bald im Handel bzw. auch jetzt schon bei Amazon:

    Ein Buch geschrieben von Sabine Salz, illustriert von Kindern zwischen 3 und 14 Jahren und gesetzt von mir.

  • Vorsicht bei Verlinkung von unerlaubten Angeboten

    Nicht zuletzt durch den Google PageRank™ ist das systematische Verlinken von bestimmten Internetseiten wichtiger geworden. Dadurch, dass Google viele Links auf eine Webseite positiv bewertet und letztendlich den begehrten PageRank™ erhöht, werden nun nicht mehr nur für den Menschen interessante Seiten verlinkt, sondern auch Seiten, denen mittels des Links eine bessere Suchmaschinenposition zuteil kommen werden soll.

    Gegen diese Art von Hyperlinks ist generell aus juristischer Sicht nichts einzuwenden. Jedoch ist die Verlinkung von juristisch nicht einwandfreien Webseiten nicht zu empfehlen. Als konkretes Beispiel ist die Verlinkung von Online-Glücksspielen (Casinos, Poker, etc.) zu nennen. Glücksspiel ist in Deutschland ein staatliches Monopol. Nicht autorisierte Glücksspiele stellen laut §284 StGB eine Straftat dar, die neben einer Geldstrafe auch mit einer bis zu 5-jährigen Freiheitsstrafe zu ahnden ist. Jedoch ist nicht nur das Angebot bzw. die Durchführung eines unautorisierten Glücksspiels strafbar, sondern auch die Werbung dafür.

    Hier genau liegt die Gefahr: Verlinkt ein deutscher Homepagebetreiber ein (meist im Ausland ansässiges) Online-Casino, verstößt er gegen §284 Abs. 4 und macht sich damit strafbar. Ob der Homepagebetreiber sich über diese rechtliche Situation im Klaren ist oder nicht, stellt dabei für das Vorliegen einer strafbaren Handlung keinen Unterschied dar. Selbst, wenn diese Straftat nicht zu einem Gerichtsverfahren führt, genügt eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung, um einen spürbaren finanziellen Schaden zu erleiden.

    Mich wies kürzlich ein englischer Online-Vermarkter in einer E-Mail-Diskussion darauf hin, dass das zu bewerbende Casino (mit Sitz in Süd-Afrika) eine angebliche Lizenz einer maltesischen Behörde hätte und dass damit das Verlinken in Deutschland rechtlich völlig sauber wäre. Nachtigall, ik hör Dir trapsen…

    Auch ohne Jura-Studium halte ich es nicht für gegeben, dass eine Lizenz aus Malta über den Umweg des Europäischen Rechts ein Online-Casino für den Deutschen Markt legitimiert. Staatsrecht vor Europarecht. Ich schätze, dass der Betreiber des Casinos und/oder der Online-Vermarkter auf die Unwissenheit der Homepagebetreiber setzt und die Verlinkenden ins juristische Messer laufen lässt. Es ist zu überlegen, ob dies nicht als Anstiftung zur Vollziehung einer Straftat zu werten ist. Vielleicht sitzen gerade diese Online-Vermarkter auch deshalb nicht in Deutschland, um sie selbst juristisch schwerer belangbar zu machen.

    Fazit: Finger weg von solchen Verlinkungs-Angeboten! Das macht potenziell mehr Ärger, als es evtl. Nutzen stiften könnte. Die einzukalkulierenden juristischen Folgen lassen sich mit der üblichen kleinen Aufwandsentschädigung für das Setzen des Links nicht rechtfertigen.

  • Jürgens Kaffee kostet über 30 €

    Manchmal kaufe ich mir nachmittags Brötchen in meiner Lieblingsbäckerei. Dort, wo das Brot noch nach Brot und die Backwarenfachverkäuferin noch nach selbiger aussiehst. Diese Bäckerei ist nicht eine, wo der Filialleiter oder schlecht ausgebildete Menschen polnische Halbfertigware im filialeigenen Ofen fertigen und günstig an SB-Willige verramschen. In dieser Bäckerei schmeckt man förmlich das frühe Aufstehen des Bäckers und wenn die freundliche Verkäuferin einem den Kaufpreis zuträllert, ist der Tag eh schon gerettet.

    Aber diesmal soll es gar nicht um Backwaren gehen, sondern Sportwagen.

    Als ich heute eben in jene Bäckerei kam, stand ein erboster Mittwünfziger mit meliertem Minipli in der Tür. Da war dann rasch von GeldschneidereiUnverschämtheit und Co. die Rede. Warum? Weil eine dralle Politesse ihm (Jürgen) grade ein Knöllchen an seinen Mercedes gepinnt hatte. Bis hierhin hatte er noch meine Sympathie. Dies wandte sich aber schnell, als ich hörte, dass er der Vollidiot war, der mit seinem schwarzen SLK in zweiter Reihe stand. In zweiter Reihe im Kreuzungsbereich! In DEM Kreuzungsbereich, wo ich immer zur Bäckerei abbiege und mich OFT über eben diesen SLK-Fahre ärgere, der dort unnötigerweise in zweiter Reihe steht, obwohl rund um ihn herum mehr als ausreichend viele Parkplätze sind. Und nun erfuhr ich unfreiwillig, dass Jürgen nicht etwa deshalb in zweiter Reihe parkte, weil er seine schwerbehinderte Mutter zur Krankengymnastik abholte, sondern weil er einen schnöden Kaffee trinken wollte. Sympathie aus.

    So kostete Jürgen sein Kaffee heute über 30 €.

  • Von toten Pferden und Dakota-Indianern

    Aus gegebenem Anlass recycle ich an dieser Stelle die „Weisheit der Dakota-Indianer“.

    Eine Weisheit der Dakota-Indianer sagt:

    „Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab.“

    (mehr …)

  • Neue Publikation im GCPj: „Building trust with trial participants“

    Mein Artikel „Building trust with trial participants“ hat es bis auf den Titel der Septemberausgabe des GCPj (=Good Clinical Practice Journal) geschafft.

    Ich freue mich!

    Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Conny und Paddy, die mich bei der Bearbeitung des Artikels sehr unterstützt haben!

     

  • Alt und neu

    Ab wann werden wir eigentlich nicht mehr die „Neuen Bundesländer“ sagen, wenn wir den Teil Deutschlands meinen, der früher einmal die DDR bildete?

    Mir fällt es schwer, Dinge als neu zu bezeichnen, die schon so viele Jahre nicht mehr neu sind. Wenn schon, dann müssten es doch die „Neueren Bundesländer“ sein.

  • Parallels Desktop unter Mac OS X

    Als Umsteiger von Windows auf Mac OS war mir wichtig, dass ich Anwendungen, die ich nur für Windows habe bzw. die es nur für Windows gibt, auf dem Mac nutzen kann. Apple selbst bringt für solche Zwecke Boot Camp mit. Boot Camp installiert Windows auf einer eigenen Festplattenpartition und fragt beim Systemstart, ob man Windows oder Mac OS starten möchten. Man kann also seine Windows-Anwendungen nutzen, jedoch nicht gleichzeitig mit Mac-Anwendungen.

    Von SWSoft gibt es eine Virtualisierungslösung namens Parallels Desktop. Diese ist von der Herstellerhomepage rasche als Demoversion heruntergeladen und installiert. Für die Installation von Windows XP und Vista gibt es bereits vorgefertigte Scripte. Script starten, Windows-CD einlegen und alles geht wie von selbst. Nur die Windows-Seriennummer muss man noch selbst eingeben. Nach ca. 1/2 Stunde ist Windows absolut betriebsbereit und im Vollbild-Modus vergisst man fast, dass in Wirklichkeit Windows innerhalb von Mac OS ausgeführt wir.

    Noch toller wird es, wenn man bei laufendem Windows im Parallels Desktop die Option Actions > Install Parallels Tools ausführt. Die Tools – problemlos in Windows installiert – erlauben nicht nur das Freigeben von Ordnern unter Mac OS, die dann im virtualisierten Windows als Netzwerkordner erscheinen, der sogenannte Coherence-Modus lässt sogar einzelne Windows-Anwendungen im Fenster laufen, ohne noch den ganzen Windows-Desktop zu sehen. Einfach toll!

    Aus meiner Sicht gibt es nun wirklich keinen Grund mehr, nicht auf Mac OS umzusteigen. Ich bin begeistert!

  • Singing Infografik

    Wunderbares Musikvideo von Röyksopp bestehend aus animierten Infografiken.