Vorsicht bei Verlinkung von unerlaubten Angeboten

Nicht zuletzt durch den Google PageRank™ ist das systematische Verlinken von bestimmten Internetseiten wichtiger geworden. Dadurch, dass Google viele Links auf eine Webseite positiv bewertet und letztendlich den begehrten PageRank™ erhöht, werden nun nicht mehr nur für den Menschen interessante Seiten verlinkt, sondern auch Seiten, denen mittels des Links eine bessere Suchmaschinenposition zuteil kommen werden soll.

Gegen diese Art von Hyperlinks ist generell aus juristischer Sicht nichts einzuwenden. Jedoch ist die Verlinkung von juristisch nicht einwandfreien Webseiten nicht zu empfehlen. Als konkretes Beispiel ist die Verlinkung von Online-Glücksspielen (Casinos, Poker, etc.) zu nennen. Glücksspiel ist in Deutschland ein staatliches Monopol. Nicht autorisierte Glücksspiele stellen laut §284 StGB eine Straftat dar, die neben einer Geldstrafe auch mit einer bis zu 5-jährigen Freiheitsstrafe zu ahnden ist. Jedoch ist nicht nur das Angebot bzw. die Durchführung eines unautorisierten Glücksspiels strafbar, sondern auch die Werbung dafür.

Hier genau liegt die Gefahr: Verlinkt ein deutscher Homepagebetreiber ein (meist im Ausland ansässiges) Online-Casino, verstößt er gegen §284 Abs. 4 und macht sich damit strafbar. Ob der Homepagebetreiber sich über diese rechtliche Situation im Klaren ist oder nicht, stellt dabei für das Vorliegen einer strafbaren Handlung keinen Unterschied dar. Selbst, wenn diese Straftat nicht zu einem Gerichtsverfahren führt, genügt eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung, um einen spürbaren finanziellen Schaden zu erleiden.

Mich wies kürzlich ein englischer Online-Vermarkter in einer E-Mail-Diskussion darauf hin, dass das zu bewerbende Casino (mit Sitz in Süd-Afrika) eine angebliche Lizenz einer maltesischen Behörde hätte und dass damit das Verlinken in Deutschland rechtlich völlig sauber wäre. Nachtigall, ik hör Dir trapsen…

Auch ohne Jura-Studium halte ich es nicht für gegeben, dass eine Lizenz aus Malta über den Umweg des Europäischen Rechts ein Online-Casino für den Deutschen Markt legitimiert. Staatsrecht vor Europarecht. Ich schätze, dass der Betreiber des Casinos und/oder der Online-Vermarkter auf die Unwissenheit der Homepagebetreiber setzt und die Verlinkenden ins juristische Messer laufen lässt. Es ist zu überlegen, ob dies nicht als Anstiftung zur Vollziehung einer Straftat zu werten ist. Vielleicht sitzen gerade diese Online-Vermarkter auch deshalb nicht in Deutschland, um sie selbst juristisch schwerer belangbar zu machen.

Fazit: Finger weg von solchen Verlinkungs-Angeboten! Das macht potenziell mehr Ärger, als es evtl. Nutzen stiften könnte. Die einzukalkulierenden juristischen Folgen lassen sich mit der üblichen kleinen Aufwandsentschädigung für das Setzen des Links nicht rechtfertigen.

Jürgens Kaffee kostet über 30 €

Manchmal kaufe ich mir nachmittags Brötchen in meiner Lieblingsbäckerei. Dort, wo das Brot noch nach Brot und die Backwarenfachverkäuferin noch nach selbiger aussiehst. Diese Bäckerei ist nicht eine, wo der Filialleiter oder schlecht ausgebildete Menschen polnische Halbfertigware im filialeigenen Ofen fertigen und günstig an SB-Willige verramschen. In dieser Bäckerei schmeckt man förmlich das frühe Aufstehen des Bäckers und wenn die freundliche Verkäuferin einem den Kaufpreis zuträllert, ist der Tag eh schon gerettet.

Aber diesmal soll es gar nicht um Backwaren gehen, sondern Sportwagen.

Als ich heute eben in jene Bäckerei kam, stand ein erboster Mittwünfziger mit meliertem Minipli in der Tür. Da war dann rasch von GeldschneidereiUnverschämtheit und Co. die Rede. Warum? Weil eine dralle Politesse ihm (Jürgen) grade ein Knöllchen an seinen Mercedes gepinnt hatte. Bis hierhin hatte er noch meine Sympathie. Dies wandte sich aber schnell, als ich hörte, dass er der Vollidiot war, der mit seinem schwarzen SLK in zweiter Reihe stand. In zweiter Reihe im Kreuzungsbereich! In DEM Kreuzungsbereich, wo ich immer zur Bäckerei abbiege und mich OFT über eben diesen SLK-Fahre ärgere, der dort unnötigerweise in zweiter Reihe steht, obwohl rund um ihn herum mehr als ausreichend viele Parkplätze sind. Und nun erfuhr ich unfreiwillig, dass Jürgen nicht etwa deshalb in zweiter Reihe parkte, weil er seine schwerbehinderte Mutter zur Krankengymnastik abholte, sondern weil er einen schnöden Kaffee trinken wollte. Sympathie aus.

So kostete Jürgen sein Kaffee heute über 30 €.

Neue Publikation im GCPj: „Building trust with trial participants“

Mein Artikel „Building trust with trial participants“ hat es bis auf den Titel der Septemberausgabe des GCPj (=Good Clinical Practice Journal) geschafft.

Ich freue mich!

Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang Conny und Paddy, die mich bei der Bearbeitung des Artikels sehr unterstützt haben!